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* Auch bei den bonitätsunabhängigen Angeboten könnte es, je nach Kredithöhe, zu Zinsunterschieden kommen.
Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. Es wurden jedoch alle Angaben mit größter Sorgfalt
aufbereitet.
Die Verbraucherkreditrichtlinie schreibt vor, dass Banken bei bonitätsabhängigen Offerten auch den Zinssatz angeben müssen,
den zwei Drittel der Kunden für die ausgewählte Kreditlaufzeit und Darlehenssumme erhalten.
Immer mehr Banken bieten bonitätsabhängige Zinsen. Kunden mit bester Bonität (etwa 3 %) erhalten die besten Konditionen.
Rund 20 % aller Kunden fallen in die Kategorie gute Bonität, rund 40 % haben mittlere und weitere 25 % geringere Bonität.
Deshalb hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass jede Bank auch einen Zins nennen muss, den mindestens zwei Drittel aller
Kunden bekämen.